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Steuerbefreiung
, Blatter Thomas
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat uns im Dezember 2025 die Steuerbefreiung infolge Gemeinnützigkeit zugesichert. Die formelle Verfügung folgt Anfang 2026 und soll rückwirkend auf das Jahr 2025 Wirkung entfalten. Nach heutigem Stand sind Spenden im Jahr 2025 steuerlich abzugsfähig. Die entsprechenden Spendenbestätigungen versenden wir nach Erhalt der Verfügung.
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, Blatter Thomas
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